Verband Hessischer Hundeschulen

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IMPFEN: WOGEGEN? WIE  OFT?

  

Impfungen sind der beste Schutz gegen Infektionskrankheiten. Den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte (StIKo Vet.) zufolge sollten alle Hunde gegen Ansteckende Leberentzündung (HCC), Leptospirose (L), Parvovirose (P), Staupe (S) und Tollwut (T) geimpft werden. Unter Umständen können auch die Impfungen gegen Babesiose, Bordetella bronchiseptica, Borreliose, Canines Herpesvirus, Canines Parainfluenzavirus, Coronavirus oder Pilzerkrankungen sinnvoll sein, sie werden aber nicht für jeden Hund empfohlen. Damit der Impfschutz wirksam wird, sind eine sorgfältige Grundimmunisierung und regelmäßige Wiederauffrischungsimpfungen nötig.  

SCHEMA DER GRUNDIMMUNISIERUNG FÜR WELPEN

Alter

Impfungen

8 Wochen

HCC, L, P, S

12 Wochen

HCC, L, P, S. T

16 Wochen

HCC, L, P, S. T

15 Monate

HCC, L, P, S. T

 

 

 

 

 



Bei Hunden, die bei ihrer ersten Impfung bereits zwölf Wochen oder älter sind, sind für die Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von drei bis vier Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr, nötig.

WIEDERAUFFRISCHUNG

Die Häufigkeit der Wiederauffrischungsimpfungen hängen vom Infektionsrisiko des Hundes und dem verwendeten Impfstoff ab. Ein hohes Infektionsrisiko haben beispielsweise Hunde, die viel reisen, Tiere, die bei Ausstellungen, Sport­veranstaltungen oder in Hundepensionen viel Kontakt zu fremden Artgenossen haben, sowie Zuchttiere, Jagdhunde oder Diensthunde des Zolls oder der Polizei.

LEPTOSPIROSE: Für die meisten Familienhunde werden jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen. Da der Impf­schutz gegen Leptospirose innerhalb eines Jahres abnimmt, können bei Hunden, die in Risikogebieten leben, zwei Imp­fungen im Jahr sinnvoll sein.

HCC, PARVOVIROSE, STAUPE: Nach einer sorgfältigen Grundimmunisierung sind für den normalen Familienhund ab dem zweiten Lebensjahr Impfungen in dreijährigem Abstand meist ausreichend. Bei Zuchthündinnen, Hunden, die ins Aus­land mitgenommen werden, oder Tieren mit erhöhtem Risiko (zum Beispiel Jagdhunde, bei Fuchsstaupe) sollte man sich vom Tierarzt individuell beraten lassen.

TOLLWUT: Die Abstände zwischen den Impfungen richten sich nach dem verwendeten Impfstoff und den gesetzlichen Vorschriften. Die Tollwutimpfung muss im Europäischen Heim­tierausweis dokumentiert werden. Nur dann darf der Hund mit ins Ausland genommen werden und gilt im Falle eines Tollwut­verdachtes als geimpft.


  

Aus „Partner und Hund“ Juni 2011